Erklärung der Spurenkennzeichnung
Häufig werden wir gefragt, was „Kann Spuren von [...] enthalten“ bedeutet. Wir von Leela GeniusSnacks legen großen Wert darauf unsere Kunden glücklich zu machen und den bestmöglichen Service zu bieten. Daher hier eine kurze Erklärung zum besseren Verständnis. Viele Menschen sind verunsichert wegen dieser Pflichtangabe auf Verpackungen. Wir haben uns dies zu Herzen genommen und möchten hier mehr Klarheit schaffen.
Wieso die Angabe „Kann Spuren enthalten“?
Obwohl ein Produkt als vegan deklariert wird, kann es sein das Spuren von Laktose enthalten sind. Dabei handelt es sich um eine Pflichtangabe, da es während des Produktionsprozesses von Lebensmitteln zur unbeabsichtigten Übertragung bestimmter Lebensmittelbestandteile kommen kann. Dies ist dann der Fall, wenn das vegane Lebensmittel aus unserem Beispiel in einer Produktionsstätte hergestellt wird, in der auch Lebensmittel tierischer Herkunft verarbeitet werden. Auf solchen Verpackungen lesen sie dann oft „Kann Spuren von Milch enthalten“. Dieser Hinweis bedeutet jedoch nicht, dass im Lebensmittel tatsächlich diese Spuren enthalten sein müssen. Sobald ein Lebensmittel als Zutat eingesetzt wird, muss es auf der Zutatenliste aufgeführt sein. Ist dies nicht der Fall und wird nur der Hinweis auf Spuren vermerkt, da der Hersteller nicht mit absoluter Sicherheit ausschließen kann, dass eventuell Spuren enthalten sein können, welche wiederum bei Allergikern zu Reaktionen führen können.
Trockenfrüchte ungeschwefelt
Oft hören wir die Frage von unseren Kunden nach dem Thema Schwefel. Wir sind der Meinung, dass Schwefel in Trockenfrüchten nichts zu suchen hat, weshalb wir solche Produkte nicht anbieten. Dennoch lesen Sie auf unseren Packungen „Kann Spuren von Schwefeldioxid enthalten“. Bei Analysen auf den Schwefelgehalt von Trockenfrüchten sind 10 ppm (parts per million) die Grenze der Nachweisbarkeit. Alle Produkte die mehr als 10ppm Schwefelgehalt haben müssen zwingend „Schwefeldioxid“ als Zutat(!) deklariert haben. Genau wie bei allen anderen Spuren bedeutet der Satz ”Kann Spuren von Schwefeldioxid enthalten” nicht, dass die Ware geschwefelt ist, sondern lediglich, dass die Verarbeitung der Produkte in den Gleichen Produktionsräumen stattfindet in denen auch geschwefelte Ware verarbeitet wird. Um also vollständige Kontaminierungen auszuschließen, müsste man separate Produktionsräume erschaffen, für die uns momentan die finanziellen Mittel fehlen. Diese Produktionsabläufe beziehen sich auf sämtliche angegebene Spuren. Fazit Wir legen Wert auf die bestmögliche Qualität und verzichten seit jeher auf Schwefel in unseren Trockenfrüchten. Selbstverständlich tun wir und unsere Lieferanten unser Möglichstes um eine Kontamination mit Spuren zu vermeiden – Reinigung der Produktionsflächen und Geräte, Lagerung aller Produkte in verschlossenen Gefäßen, verwenden von unterschiedlichen Schaufeln zum Abfüllen der verschiedenen Produktgruppen. Diese befinden sich unter dem europäischen Normwert für die Bezeichnung „ungeschwefelt“ und sind in erster Linie ein Allergiehinweis. Diese Regelung gilt analog auch für andere Allergene wie beispielsweise Laktose.